Der Zuschuss der Krankenkasse beträgt nach heutigem Stand bis zu 4.000 € pro Pflegebedürftiger. Bei mehreren Pflegebedürftigen werden max. 16.000 € (4 Pflegebedürftige) gewährt. Voraussetzung dafür ist mindestens der Pflegegrad 1. Für die geplante Maßnahme ist ein Kostenvoranschlag notwendig, der zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden muss.
Bezuschusst werden:
Weiterhin werden Abrissarbeiten, Fliesenarbeiten, Heizkörper und Verbreiterung der Tür bezuschusst.
Haltegriffe fallen unter Hilfsmittel der Krankenkasse.
Die Pflegekasse empfiehlt, sich vor Beginn einer Umbaumaßnahme mit ihnen in Verbindung zu setzen. Der Antrag muss auf jeden Fall vor Beginn der Maßnahme beantragt und genehmigt sein.
Bei Mietwohnungen muss der Mieter mit Pflegegrad den Antrag stellen.